Externe Studienarbeiten

Studienarbeiten sind Prüfungsleistungen im Sinne der FPSO. Das bedeutet, dass sie ausschließlich von prüfungsberechtigten Hochschullehrenden ausgegeben, betreut und bewertet/benotet werden können.

Die Einheit von Forschung und Lehre – ein Grundprinzip unserer Universität – bedeutet, dass die Studienarbeiten einen Beitrag zur wissenschaftlichen Arbeit der Lehrstühle und Professuren leisten. Daher ist der Regelfall, dass diese an einer Einrichtung der Universität durchgeführt werden. Dennoch ist es für Studierende ebenso möglich, Studienarbeiten „extern“ in einem Unternehmen oder einer anderen Organisation durchzuführen, allerdings müssen folgende Punkte hierbei Beachtung finden:

  • Betreuung durch die Hochschule
  • Wahrung des wissenschaftlichen Anspruchs
  • Herstellung und Erhaltung vergleichbarer Bedingungen für die Anfertigung der Studienarbeit
  • Sicherstellung der Einsehbarkeit der Studienarbeiten

Dies ist insofern von großer Bedeutung, als dass nur so eine faire, fundierte und somit valide Bewertung der Studienarbeiten gewährleistet werden kann. In Anbetracht der Fülle der für die Betreuung einer Studienarbeit zur Verfügung stehenden Lehrstühle gilt es außerdem, eine klare und transparente Betreuungsgrundlage zu schaffen. Zu diesem Zweck wurden folgende, für externe Studienarbeiten am Lehrstuhl für Ergonomie verpflichtenden Richtlinien ausgearbeitet:

  • Vor Beginn der Studienarbeit ist das Vorhaben in Abstimmung mit Betreuenden (ggfs. intern wie extern) als Exposé zu verschriftlichen
  • Dieses Exposé ist in einem Gespräch zusammen mit externen Betreuenden bei Prof. Bengler in der Sprechstunde vorzustellen. Zur Vereinbarung eines Termins wenden Sie sich bitte an Fr. Herold, Telefon 089 289-15388. Das Exposé ist Prof. Bengler 5 Tage vor dem vereinbarten Termin per E-Mail zuzusenden.
  • Vereinbarungen zwischen Studierenden, Betreuenden und Unternehmen sind vor Beginn der Studienarbeit anzuzeigen. Der Lehrstuhl für Ergonomie behält sich das Recht vor, Vereinbarungen und Verträge, die vor dieser Bekanntgabe zustande gekommen sind, nicht anzuerkennen und die Betreuung der vorgelegten Studienarbeit abzulehnen.
  • Die vollständige Darstellung der für die Erstellung der Studienarbeit notwendigen Methoden, der sich daraus ergebenden Daten und Ergebnisse sowie deren kritische Wertung in einer schriftlichen Ausarbeitung darf nicht durch etwaige vertragliche Abkommen mit dem betreuenden Unternehmen beeinträchtigt werden.
    • Externe Betreuende haben bezüglich der inhaltlichen Ausgestaltung der Studienarbeit keine Weisungsbefugnis.
    • Studierende müssen die Studienarbeit selbständig und ohne beschränkende Richtungsvorgaben frei ausgestalten können.
  • Die schriftliche Ausarbeitung, welche Teil der Hochschulprüfung ist, darf keinen Sperrvermerk enthalten.
  • Studienarbeiten, welche ohne vorherige Absprache mit einer bzw. einem Hochschullehrenden und somit ohne Betreuung angefertigt wurden, werden vom Lehrstuhl für Ergonomie nicht betreut.
  • Sowohl aus der schriftlichen Ausarbeitung als auch ggf. aus dem Exposé muss bei Teamarbeiten mehrerer Studierender (oder anderer Beteiligter) klar hervorgehen, was als selbständiger Beitrag des Studierenden im Rahmen der vorgelegten Studienarbeit gewertet werden kann.

Bei externen Studienarbeiten mit Probandenstudien ist immer eine ethische Begutachtung einzuplanen, deren Kosten durch die externe Organisation zu tragen sind. Eine solche Begutachtung muss durch den Studienleiter oder die externe Organisation vorbereitet werden und kann z.B. durch die Ethikkommission der TUM begutachtet werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie z.B. auf der Webseite der Ethikkommission der TUM.