Studentische Arbeiten in Kooperation mit Firmen

Bevor Sie eine Arbeit aus der Industrie annehmen bedenken Sie bitte folgendes:

Studentische Arbeiten, seien es Diplom-, Semesterarbeiten oder Bachelor- und Master's Thesis sind Prüfungsleistungen im Sinne der FPO. Das bedeutet, dass sie ausschließlich von einem Hochschullehrer der Fakultät ausgegeben und betreut werden.

Wenn Sie unbedingt bei einem Unternehmen Ihre Arbeit anfertigen wollen (Sie dürfen im Rahmen der Prüfungsleistung kein Arbeitsverhältnis annehmen) bitten Sie Ihren Ansprechpartner im Unternehmen sich frühzeitig mit unserem Lehrstuhl (www.mw.tum.de/mimed/) in Verbindung zu setzen.

Die notwendigen einzuhaltenden Randbedingungen finden Sie auf dieser Seite:


Sehr geehrter Herr Dr. MUSTERMANN

bei ihnen hatten sich Studierende der Fakultät Maschinenwesen gemeldet, mit dem Wunsch eine Studienleistung (Studienarbeit / Diplomarbeit / Bachelorarbeit / Masterarbeit) im industriellen Umfeld der Firma MWERKE anzufertigen und als Prüfungsleistung nachzuweisen. Sowohl Studierende als auch Unternehmen müssen sich dabei bewusst sein, dass universitäre Prüfungsleistungen als Prüfungsaufgabe ausschließlich von hauptamtlichen Professoren gestellt, geprüft und benotet werden können.

Die Betreuung des Studierenden sollte nach Möglichkeit von einem promovierten Ingenieur/Informatiker im Unternehmen erfolgen. Ausnahmen müssen besprochen werden. In Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Mikrotechnik und Medizingerätetechnik bitte ich sie darauf zu achten, dass die Aufgabenstellung nicht nur neu und innovativ ist, sondern auch in wissenschaftlicher Form bearbeitet wird. Beiliegend erhalten Sie ein Hinweisblatt 'Goldstandard’, das Sie bitte als Grundlage der Gliederung der Aufgabenstellung und Gliederung der Arbeit berücksichtigen. Insbesondere bitte ich Sie darauf achten, dass sich die Messungen in Abschnitt 10-12 eine explizit formulierte Hypothese „Messung zeigt definierten Vorteil“ belegt, die sich auf die Kritik am Stand der Technik (3) und die Aufgabenstellung (4) beziehen. Der Stand der Technik, sollte sich sehr klar fokussiert auf die Anwendung (1) und die verfügbare Technik (2) aus Lehrbüchern, Konferenz- oder Zeitschriftenartikel, und veröffentlichte Patentschriften beziehen. Das Zitieren von nichtöffentlichen Dokumenten, Produktinformationen oder Webseiten ist explizit unerwünscht und führt zur Abwertung der Arbeit. Es sollten immer Personen als Urheber genannt werden und nicht Besitzer von Verfahren / Systemen. Ebenso zur Abwertung führt das Verwenden von Textblöcken, Abbildungen oder Fotographien, die von dem Studierenden nicht selbst erstellt wurden, unkorrekt zitiert wurden oder bei denen die Erlaubnis zur Veröffentlichung nicht zum Zeitpunkt der Abgabe vorliegt.

Weiterhin möchte ich Sie darauf hinweisen, dass der Student im Rahmen der Arbeit zu keiner Zeit als Arbeitnehmer in ihrem Unternehmen angestellt ist. Dies hat zur Folge, dass die Ergebnisse seiner Arbeit, weder Eigentum der Firma werden noch die Veröffentlichbarkeit eingeschränkt werden kann. Der Lehrstuhl unterliegt zu keinem Zeitpunkt der Geheimhaltung und ist daher auch berechtigt, die Arbeit des Studenten öffentlich vortragen zu lassen.

Im Falle einer gewünschten Geheimhaltung oder Verwertung hat es sich als vorteilhaft herausgestellt, wenn die Studierenden parallel dazu eine Tätigkeit nachgehen, die weder veröffentlich wird noch Teil der benoteten Prüfungsleistung ist. Was benotet wird, kann nicht eingeschränkt werden.

Hier können Sie das Hinweisblatt 'Goldstandard' herunterladen.